KREDIT NACH RESTSCHULDBEFREIUNG: GEHT DAS?

Eine Privatinsolvenz ist für viele Verbraucher der letzte Ausweg, um wieder – nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren – ein schuldenfreies Leben zu führen. Oft sind aber auch nach diesen sechs Jahren noch nicht alle Schulden beglichen. Hier ist es dem Schuldner möglich, bereits bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. Aber ist es einem Schuldner dann wieder möglich, einen Kredit zu erhalten? Welche Bedingungen sind hierfür eventuell zu erfüllen und welche Probleme können hierbei auftreten? Alles rund um das Thema „Kredit nach Restschuldbefreiung“ kannst du hier nachlesen.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Ein Kredit nach Restschuldbefreiung ist grundsätzlich möglich.
  • Schuldenfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass die Kreditwürdigkeit wiederhergestellt ist.
  • Nach Restschuldbefreiung besteht weitere drei Jahre ein Eintrag im SCHUFA-Register.
  • Während dieser drei Jahre ist es schwer einen Kredit zu erhalten.
  • Regelmäßige und stabile Einkommensverhältnisse beeinflussen die Bonität positiv.
  • Kredite mit einem Bürgen oder über eine P2P Plattform erhöhen die Chancen.
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Was ist unter dem Begriff Restschuldbefreiung zu verstehen?

Wenn nach Ablauf des Insolvenzverfahrens noch offene Forderungen vorhanden sind, ist es dem Schuldner durch die Restschuldbefreiung möglich, sich von seinen noch vorhandenen Schulden zu befreien. Das bedeutet, dass die Insolvenzgläubiger keine rechtliche Möglichkeit mehr haben, ihre Forderungen einzufordern. Für die Erteilung der Restschuldbefreiung sind allerdings einige Voraussetzungen durch den Schuldner zu erfüllen (§ 290 InsO):

  • Keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
  • Keine rechtswidrige Erschleichung von Krediten oder öffentlichen Mitteln
  • Keine Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung
  • Kein verschwenderisches Verhalten oder Handeln
  • Keine Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten oder Falschangaben

Ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht erteilt worden, befindet sich der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode und muss ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens den pfändbaren Teil seines Einkommens innerhalb der nächsten sechs Jahre an einen durch das Gericht benannten Treuhänder abgeben. Der Treuhänder ist dann gehalten, das gepfändete Einkommen an die Gläubiger zu zahlen. Des Weiteren muss der Schuldner auch während der Zeit der Restschuldbefreiung:

  • Eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen und eine zumutbare Tätigkeit nicht ablehnen
  • Vermögen, das er erbt zur Hälfte an den Treuhänder abtreten
  • Unverzüglich jeden Wohnsitz- oder Beschäftigungswechsel dem Insolvenzgericht und Treuhänder anzeigen
  • Alle Einnahmen und Bezüge dem Gericht und Treuhänder mitteilen
  • Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen, eine solche zu erlangen, zu erteilen
  • Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen
  • Als Selbständiger oder Freiberufler seine Zahlungen an den Treuhänder so zu leisten, als würde er ein angemessenes Entgelt beziehen

HINWEIS!
Das Vermögen – zu dem auch eine Immobilie gehören kann – wird in der Regel dazu benutzt, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Hat sich der Schuldner während der Phase seiner Restschuldbefreiung gesetzeskonform und wirtschaftlich vorbildlich verhalten, bleiben die Restschulden zwar bestehen – sie sind aber durch die Gläubiger nicht mehr einklagbar. Eine Begleichung seiner Schulden steht ihm dennoch jederzeit frei.

Welche Probleme können auftreten?

Anzunehmen ist zunächst, dass ein Schuldner nach dem erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung wieder als vollkommen wirtschaftlich rehabilitiert gilt. Ist es dem Schuldner nun wieder offengestellt, einen Kredit zu beantragen? Oder haben seine Bemühungen, einen Kredit nach Restschuldbefreiung zu erhalten, wenig Aussicht auf Erfolg?

Der Schuldner kann nach Erteilung der Restschuldbefreiung jederzeit wieder einen Kredit beantragen oder sich mit dem Treuhänder absprechen zu müssen. Traditionelle Banken oder andere Kreditinstitute werden aufgrund eines weiterhin vorhandenen negativen SCHUFA-Eintrages, den Kreditwunsch jedoch ablehnen. Das vorangegangene private Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung sind nach wie vor und für die Dauer von weiteren drei Jahren bei der SCHUFA eingetragen. Erst nach Ablauf dieser drei Jahre wird der Eintrag gelöscht. Da bei einer Bonitätsprüfung in der Regel eine SCHUFA-Auskunft eingeholt wird, führt die negative Auskunft häufig dazu, dass Kreditanträge von ehemaligen Schuldnern nicht genehmigt werden – ein zu hohes Risiko für den Kreditgeber. Sie befürchten oftmals weiterhin, dass der Antragsteller nach wie vor nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verhältnisse zu überblicken und zu ordnen – geschweige denn pünktliche Tilgungsleistungen zu erbringen.

WICHTIG ZU WISSEN!
Es bleibt also festzuhalten, dass Schuldenfreiheit nicht unweigerlich bedeutet, dass nach einer Restschuldbefreiung auch wieder eine positive Bonität gegeben ist. Auch hiernach bleiben weitere drei Jahre Negativeinträge im SCHUFA-Verzeichnis bestehen, so dass Kreditinstitute nach wie vor Zahlungsschwierigkeiten in Betracht ziehen und einen Kreditantrag in den meisten Fällen ablehnen werden. Für die Banken ist ein Kunde, der ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen hat, nach wie vor ein hohes Risiko, selbst wenn das viele Jahre zurückliegt. Alternativen könnten in dem Fall Banken sein, die keine Schufa Abfrage durchführen, was jedoch nicht heißt, dass sie die Bonität des Schuldner überhaupt nicht prüfen.

Kredit aufnehmen während der Wohlverhaltensphase?

Während der Wohlverhaltensphase, also in den sechs Jahren, ist die Aufnahme eines Kredits grundsätzlich möglich. Allerdings muss der Schuldner einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich dient diese Zeit ja dazu, möglichst viele Schulden abzubauen und nicht neue Verbindlichkeiten aufzunehmen. Dennoch ist auch während der Wohlverhaltensphase die Aufnahme eines Darlehens machbar. Greifen wir dazu ein Beispiel heraus.

Bei den Pflichten die der Schuldner hat, haben wir gesehen, dass er sich um eine Erbwerbstätigkeit bemühen muss bzw. eine zumutbare Tätigkeit nicht ablehnen sollte. Heutzutage ist dafür jedoch häufig ein Fahrzeug erforderlich, um auf Arbeit zu kommen. Kapital zum Kauf eines Autos ist logischerweise nicht vorhanden.  Die Finanzierung eines Gebrauchtwagens könnte daher unumgänglich sein. In solch einem Fall darf der Schuldner auch während der Wohlverhaltensphase ein Darlehen aufnehmen. Ist er in der Lage, die Kreditraten aus dem Teil des unpfändbaren Einkommens zu bestreiten, so muss er den Treuhänder nicht darüber informieren. Empfehlenswert ist es dennoch um hinterher nicht Probleme zu bekommen.

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Mögliche Alternativen und die Folgen bedenken!

Das heißt jedoch nicht, dass der Schuldner auch ein Darlehen erhält. Denn er kann ja keine Bank oder Kreditgeber dazu zwingen, ein Darlehen an ihn auszureichen. Jedes Geldinstitut wird eine Schufa Abfrage durchführen bzw. Einkünfte bei anderen Auskunfteien einholen. Die Chance auf einen Kredit während der Wohlverhaltensphase ist daher sehr gering. Bedenken sollte der Schuldner auch, dass ihm die Restschuldbefreiung verweigert wird, wenn er doch ein Darlehen erhält und dieses nicht ordnungsgemäß zurückzahlt.

Einen Kredit erhalten Schuldner in diesem Fall nur mit einem Bürgen oder über eine P2P Kreditplattform. Der Bürge wiederum muss natürlich über eine einwandfreie Bonität verfügen. Im Ernstfall muss er auch für das Darlehen aufkommen. Zwar werden theoretisch auch andere Sicherheiten akzeptiert, wie zum Beispiel ein Wertpapierdepot. Doch der Schuldner verfügt ja nicht (mehr) über Vermögen. Selbstverständlich könnte sich der Schuldner auch direkt bei Verwandten oder Freunden Geld leihen. Selbst wenn es in der Familie bleibt, sollten solche Dinge immer schriftlich festgehalten werden, sodass es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt.

Eine weitere Alternative besteht darin, den Kredit auf den Namen des Eheparterns oder Lebensgefährten aufzunehmen. Selbstverständlich muss dieser über eine positive Bonität verfügen und keine Privatinsolvenz angemeldet haben.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kreditaufnahme möglich?

Möglicherweise ist aber eine Kreditvergabe vor Ablauf der Restschuldbefreiung realisierbar. Denn für die Vergabe eines Kredites gelten neben der SCHUFA-Auskunft auch stabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als positives Bewertungskriterium. Letztlich treffen die unterschiedlichen Kreditinstitute individuell und unabhängig voneinander ihre Entscheidungen, so dass eine allgemeingültige Aussage schwer getroffen werden kann. Deutlich einfacher allerdings wird die Kreditaufnahme bei einer klassischen Bank mit einem solventen und kreditwürdigen Bürgen umzusetzen sein.

SCHUFA-freie Kredite bieten eine andere Alternative zum klassischen Bankenkredit. Allerdings lassen sich diese Anbieter ihr Risiko teuer bezahlen. Außerdem sind Angebote dieser Anbieter in der Regel unseriös und stellen gerade für vorbelastete Kreditschuldner ein hohes Risiko einer erneuten Überschuldung dar.

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Bessere und sicherere Konditionen bieten hingegen aktuelle Online-Marktplätze, die Peer-to-Peer-Kredite anbieten. Private Anleger entscheiden hierbei nicht nur aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse, sondern nehmen auch soziale Aspekte in ihre Entscheidung auf. Zudem versprechen diese Kreditplattformen höhere Rendite bei höherem Risiko. Sollte also ein Anleger in ein Projekt eines Kreditnehmers investieren wollen, der zuvor ein Insolvenzverfahren durchlaufen hat, kann der potentielle Ertrag deutlich höher liegen. Verhält sich der Kreditnehmer dann auch noch vertragsgetreu und zahlt seine monatlichen Raten pünktlich, entsteht am Ende eine Win-Win-Situation. Einen kleinen Überblick, welche Projekte bei Lendico zur Verfügung stehen, soll dir nachfolgende Abbildung zeigen:

Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Schuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Restschuldbefreiung wieder eine positive Kreditwürdigkeit besitzt. Allerdings sieht die Realität etwas anders aus. Der SCHUFA-Eintrag bleibt nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung noch weitere drei Jahre bestehen. Kreditanbieter werden hier nur äußerst selten einem Kreditantrag zustimmen. Erst nachdem auch diese Einträge endgültig gelöscht worden sind, bestehen wieder gute Chancen auf einen Kredit. Nach der Restschuldbefreiung aber noch während der 3 Jahre in denen der Vermerk bei der Schufa gespeichert ist, könnte auch ein Kredit ohne Schufa eine Lösung sein. Vor allem Schweizer Banken gewähren Kredite ohne Schufa. Sie arbeiten ja nicht mit dem Unternehmen zusammen. Allerdings werden auch sie eine Bonitätsprüfung machen und Angaben vom Kunden verlangen.  Vielleicht ist die erneute Kreditaufnahme nach einer so schweren Zeit aber auch gar nicht nötig?